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   BGH, 19.10.2022 - 6 StR 320/22   

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https://dejure.org/2022,31898
BGH, 19.10.2022 - 6 StR 320/22 (https://dejure.org/2022,31898)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2022 - 6 StR 320/22 (https://dejure.org/2022,31898)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2022 - 6 StR 320/22 (https://dejure.org/2022,31898)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 7
  • StV 2023, 231

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - 6 StR 320/22
    Um die notwendige Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, muss es sich bei dem Defektzustand darüber hinaus um einen länger andauernden, nicht nur vorübergehenden handeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385; vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17, BGHR StGB § 63 Zustand 46).
  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - 6 StR 320/22
    Um die notwendige Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, muss es sich bei dem Defektzustand darüber hinaus um einen länger andauernden, nicht nur vorübergehenden handeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385; vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17, BGHR StGB § 63 Zustand 46).
  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - 6 StR 320/22
    Das Tatgericht hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 7 mwN.).
  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 209/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Ermessen des Gerichts; länger

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - 6 StR 320/22
    Hierfür ist nicht erforderlich, dass der Täter ununterbrochen schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig ist; es genügt vielmehr, wenn seine Befindlichkeit infolge einer Grunderkrankung derart beschaffen ist, dass unter bestimmten Bedingungen bereits alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit in Bezug auf eine konkrete Tat auslösen können (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, NStZ-RR 2005, 370; Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 2 StR 426/07, NStZ-RR 2008, 141; vom 15. Dezember 2020 - 4 StR 385/20, NStZ-RR 2021, 71).
  • BGH, 23.01.2008 - 2 StR 426/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand); Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - 6 StR 320/22
    Hierfür ist nicht erforderlich, dass der Täter ununterbrochen schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig ist; es genügt vielmehr, wenn seine Befindlichkeit infolge einer Grunderkrankung derart beschaffen ist, dass unter bestimmten Bedingungen bereits alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit in Bezug auf eine konkrete Tat auslösen können (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, NStZ-RR 2005, 370; Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 2 StR 426/07, NStZ-RR 2008, 141; vom 15. Dezember 2020 - 4 StR 385/20, NStZ-RR 2021, 71).
  • BGH, 15.12.2020 - 4 StR 385/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Auszug aus BGH, 19.10.2022 - 6 StR 320/22
    Hierfür ist nicht erforderlich, dass der Täter ununterbrochen schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig ist; es genügt vielmehr, wenn seine Befindlichkeit infolge einer Grunderkrankung derart beschaffen ist, dass unter bestimmten Bedingungen bereits alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit in Bezug auf eine konkrete Tat auslösen können (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, NStZ-RR 2005, 370; Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 2 StR 426/07, NStZ-RR 2008, 141; vom 15. Dezember 2020 - 4 StR 385/20, NStZ-RR 2021, 71).
  • BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22

    Revision wegen der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Soweit im Verfahren 6 StR 320/22 (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 2022) das Landgericht im Sicherungsverfahren auch eine Adhäsionsentscheidung getroffen hatte, war die Revision des Beschuldigten wirksam auf den Maßregelausspruch beschränkt worden, so dass sich die Frage der Zulässigkeit des Adhäsionsantrags nicht gestellt hat.
  • BGH, 05.09.2023 - 6 StR 360/23

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

    a) Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung darauf beruht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 6 StR 320/22 mwN).
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